Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung eines Schwimmkurses für Kinder.
1. An- und Abmeldungen
An- und Abmeldungen können schriftlich per E-Mail oder persönlich erfolgen.
Die Anmeldung zu einem terminierten Kurs ist jedoch erst nach Bestätigung durch die Schwimmschule verbindlich. Abmeldungen werden nur bis zu drei Werktagen vor Kursbeginn entgegengenommen.
2. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Kursgebühr ist bis zur ersten Unterrichtsstunde auf folgendes Konto bei der Postbank zu überweisen:
Roswitha Jansen, IBAN: DE67 4401 0046 0339 3924 60
Unter Verwendungszweck sind Vor- und Nachname des Kindes einzugeben.
Bei nicht erfolgter Zahlung bis spätestens zur ersten Kursstunde besteht kein Anspruch mehr auf den Kursplatz.
3. Sportgesundheit
Jedes Kind muss bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund sein. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn jedoch empfohlen.
Mit dem Erscheinen zur Schwimmstunde wird bestätigt, dass das Kind keine gravierenden Krankheiten (z.B. Organschäden, ansteckende Infektionen) hat und gesund ist. Für die Schwimmschule relevante Krankheiten (z.B. Asthma, Diabetes, Röhrchen in den Ohren) sind vor Kursbeginn mitzuteilen.
4. Kleidung
Die Schwimmschüler tragen Badekleidung.
Mädchen einen Badeanzug (keinen Bikini), Jungens eine Badehose (keine Shorts), Neoprenanzug möglich
5. Pünktlichkeit / Umkleiden
Da die Kurseinheiten in enger Zeitfolge durchgeführt werden, ist absolute Pünktlichkeit erforderlich. Die Begleitpersonen können die Kinder persönlich in die Umkleide begleiten und bis zum Kursbeginn beaufsichtigen. Am Ende der Kurszeit sind die Kinder pünktlich wieder in der Umkleide abzuholen. Eine Beaufsichtigung der Kinder durch die Schwimmlehrerin ist außerhalb der reinen Kurszeit nicht möglich.
Straßenschuhe sollen unbedingt im Umkleideraum ausgezogen werden, da bereits der Gang zwischen Umkleide und Dusche zum Nassbereich zählt und nur mit Badelatschen oder barfuß betreten werden darf.
6. Krankheit und Nichterscheinen
Unregelmäßige Teilnahme entbindet nicht von der Zahlung des vollen Kurspreises. Die Erstattung der wegen Krankheit nicht genutzten Kursstunden ist nicht möglich. Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, den Unterrichtsstoff nachzulehren. Eine Übertragung der nicht genutzten Kursstunden an dritte Personen ist nicht möglich.
7. Kursausfall durch die Schwimmschule
Sollte eine Kursstunde seitens der Schwimmschule ausfallen (z.B. wegen technischer Defekte, Krankheit der Schwimmlehrerin oder sonstiger zwingender Gründe), können keine Ersatzansprüche gestellt werden. Die ausgefallene Kursstunde wird am Ende des Kurses angehängt.
Die Schwimmschule hat die Möglichkeit, bei Ausfall durch Krankheit, kurzfristiger Badschließung oder nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Unterrichtseinheiten zurückerstattet oder nach Absprache mit Ihnen gutgeschrieben.
Ansprüche gegen die Schwimmschule oder den Badbetreiber sind ausgeschlossen.
8. Kurswechsel
Tag und Uhrzeit des gebuchten Kurses sind verbindlich.
Während einer laufenden Kurseinheit ist ein Wechsel in andere Kurse nicht möglich. Wünscht der Kursteilnehmer auf Dauer die Belegung eines anderen Kurses, ist dieses mit der Schwimmschule zu klären.
9. Hausordnung und Sicherheit
Alle Teilnehmer unterliegen von Beginn bis Ende der Kurseinheit den Weisungen der Schwimmlehrerin.
Alle Weisungen die zur Sicherung und zum Schutz der körperlichen Gesundheit der Badegäste notwendig sind, sind strikt zu befolgen. Andernfalls ist die Schwimmlehrerin berechtigt, den entsprechenden Teilnehmer, vom Kurs auszuschließen. Eine Erstattung des Kursbeitrages erfolgt in diesem Fall nicht.
Alle Teilnehmer sind außerdem verpflichtet, sich an die Hausordnung des Schwimmbades zu halten und haben den Anweisungen des Badpersonals Folge zu leisten.
10. Haftung
Die Haftung für Kinder außerhalb der vereinbarten Kurszeit obliegt ausschließlich den Erziehungsberechtigten. Die Aufsichtspflicht der Schwimmlehrerin begrenzt sich lediglich auf die angesetzte Zeit des Schwimmkurses. Seitens der Schwimmschule besteht Versicherungsschutz durch eine Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Für mutwillig angerichtete Schäden an Anlagen und Geräten der Schwimmschule haften Eltern für ihre Kinder.
Die Schwimmschule haftet nicht für persönliche Gegenstände und Diebstähle.
11. Film- und Fotoaufnahmen
Filmen und Fotografieren ist nur in Abstimmung mit der Schwimmlehrerin gestattet.
Die evtl. notwendige Zustimmung der anderen Eltern ist einzuholen.
Aufnahmen in den Duschen, Toiletten und Umkleiden sind strickt untersagt!
Erstellte Film- und Fotoaufnahmen durch die Schwimmschule können zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit im Internet oder der Tageszeitung veröffentlicht werden.
12. Datenschutz
Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden von der Schwimmschule „Rosi’s Wasserratten“ unter Berücksichtigung der Bestimmungen nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) intern gespeichert und dienen lediglich der Durchführung des Vertrages, sowie der diesbezüglichen Geschäftsbeziehung.
Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Alle gespeicherten Daten werden nach Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht.
13. Verbraucherschlichtungsverfahren
Die Schwimmschule "Rosi's Wasserratten" beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.